AGB und Datenschutz
AGB und Datenschutz
1. Anmeldung / Vertragsabschluss / Bestätigung
1.1 Mit der Anmeldung, die ausschließlich schriftlich mit dem vorgedruckten Anmeldeformular erfolgen muss, bietet der/die Teilnehmer/in (soweit minderjährig, durch den/die gesetzliche/n Vertreter/in) der Kath. Fachstelle für Jugendarbeit Westerwald/Rhein-Lahn in Montabaur (im Folgenden: KFJ WW/R-L) den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage dieser Reisebedingungen verbindlich an.
1.2 Der Reisevertrag ist mit dem Zugang der zeitnahen Buchungsbestätigung durch die KFJ WW/R-L zustande gekommen.
1.3 Mündliche Absprachen sind unwirksam, solange sie nicht von der KFJ WW/R-L schriftlich bestätigt worden sind.
1.4 Mit der Buchung der Reise erkennt der/die Teilnehmer/in die allgemeinen Reisebedingungen der KFJ WW/R-L an.
2. Leistungen
2.1 Die Leistungsverpflichtung der KFJ WW/R-L ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem zum Zeitpunkt der Reise gültigen Prospekt und nach Maßgabe sämtlicher erhaltenen Hinweise und Erläuterungen sowie eventueller ergänzender Informationsbriefe für die einzelnen Freizeiten, die den Teilnehmer/innen zur Verfügung gestellt wurden.
2.2 Die KFJ WW/R-L ist eine Einrichtung der kirchlichen Jugendarbeit. Die von der KFJ WW/R-L angebotenen Fahrten sind von der Auswahl der Ziele und des Programms für Jugendliche konzipiert. Die Betreuung der Freizeiten erfolgt durch hauptamtliche und ehrenamtliche Mitarbeiter/innen von der KFJ WW/R-L. Die Betreuungsteams gestalten das Gruppenleben und die Unternehmungen gemeinsam mit den Teilnehmer/innen.
2.3 Bei Fahrten in Selbstversorgerhäuser wirken die Teilnehmer/innen beim Kochen und beim Küchendienst mit. Von allen Teilnehmer/innen wird überdies erwartet, dass sie Mitverantwortung für die Sauberkeit im Haus übernehmen. Eine Erläuterung erfolgt im jeweiligen Informationsschreiben oder bei einem möglichen Vortreffen.
3. Zahlungsbedingungen
3.1 Bei Erhalt der Anmeldebestätigung wird eine Anzahlung bzw. die Zahlung des vollen Reisepreises (siehe Ausschreibung) fällig. Diese ist innerhalb von 10 Tagen zahlbar. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet.
3.2 Wird die Anzahlung nicht geleistet, so ist damit ein Rücktritt vom Reisevertrag gegeben.
3.3 Die Restzahlung ist bis spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn fällig, jedoch frühestens nach Erhalt der Buchungsbestätigung zu leisten.
3.4 Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist die KFJ WW/R-L berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten.
4. Änderungen
4.1 Die KFJ WW/R-L ist verpflichtet, den Teilnehmer/innen über wesentliche Leistungsänderungen oder Leistungsabweichungen unverzüglich nach Kenntnis zu informieren. Gegebenenfalls wird den Teilnehmer/innen eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt angeboten.
4.2 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach dem Vertragsabschluss notwendig wurden und vor oder bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren und vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, wenn die Änderung oder Abweichung nicht wesentlich in seinem Inhalten, Charakter und nicht erheblich ist und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigt.
5. Rücktritt des/der Teilnehmers/in
5.1 Der/die Teilnehmer/in kann bis Freizeitbeginn jederzeit vom Reisevertrag zurücktreten. Die Rücktrittserklärung muss schriftlich erfolgen. Stichtag ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der KFJ WW/R-L.
5.2 Tritt der/die Teilnehmer/in vom Reisevertrag zurück, sind die für die KFJ WW/R-L entstandenen Kosten von dem/der Teilnehmenden zu begleichen.
5.3 Diese beträgt bei einem Rücktritt
- bis 139 Tage vor Reiseantritt 20% des Reisepreises
- 140 bis 113 Tage vor Reisebeginn 30% des Reisepreises
- 112 bis 85 Tage vor Reisebeginn 40% des Reisepreises
- 84 bis 57 Tage vor Reisebeginn 50% des Reisepreises
- 56 bis 43 Tage vor Reisebeginn 75% des Reisepreises
- ab 42 Tage vor Reisebeginn den vollen Reisepreis
5.4 Wird ein/e adäquate Ersatzteilnehmer/in von Seiten des/der betreffenden angemeldeten Teilnehmers/Teilnehmerin gefunden, können die Stornokosten entfallen.
5.6 Der Nichtantritt der Reise ohne ausdrückliche Rücktrittserklärung gilt nicht als Rücktritt vom Reisevertrag. In diesem Falle bleibt der/die Teilnehmer/in zur Bezahlung des vollen Reisepreises verpflichtet.
6. Rücktritt und Kündigung durch die KFJ WW/R-L
6.1 Die KFJ WW/R-L kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
6.2 bis 6 vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmer/innenzahl. Die KFJ WW/R-L ist verpflichtet, den/die Teilnehmer/in unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzungen für die Nichtdurchführung der Reise zu unterrichten und ihm/ihr die Rücktrittserklärung zuzuleiten. Der/die Teilnehmer/in erhält den eingezahlten Reisepreis zurück. Weitere Ansprüche bestehen nicht.
6.3 ohne Einhaltung einer Frist: Der/die Teilnehmer/in hat die Sitten, Gebräuche und Gesetze des Gastlandes zu respektieren. Sollte der/die Teilnehmer/in gegen sie verstoßen oder sich vertragswidrig verhalten, ist die KFJ WW/R-L berechtigt ihn/sie von der weiteren Reise auszuschließen. Dies gilt auch bei groben Verstößen (z.B. Straftaten, wie vorsätzliche Körperverletzung, Diebstahl, Drogenkonsum, mutwilliger Sachbeschädigung usw.) oder wenn der Reisende sich in fortgesetzter Weise nicht an die Weisungen der Betreuer/innen hält bzw. das Miteinander in der Gruppe unzumutbar beeinträchtigt. Entstehende Kosten gehen zu Lasten des/der Teilnehmers/in.
6.4 ohne Einhaltung einer Frist: Wird die Durchführung der Freizeit oder die Gesundheit der Teilnehmenden infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände(Krieg, Streik, Unruhen, behördlichen Anordnungen, Naturkatastrophen etc.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag nach § 651 j BGB kündigen.
7. Beschränkung der Haftung
7.1 Die vertragliche Haftung durch die KFJ WW/R-L für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
7.2 Die deliktische Haftung der KFJ WW/R-L für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Teilnehmer/in und Reise.
7.3 Die KFJ WW/R-L haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort).
7.4 Sportliche Aktivitäten wie Schwimmen und Skifahren usw. geschehen auf Freizeiten grundsätzlich unbeaufsichtigt und auf eigene Gefahr. Die KFJ WW/R-L haftet nicht für Personen- und Sachschäden, die im Zusammenhang mit solchen Aktivitäten entstehen.
8. Mitwirkungspflicht
8.1 Der/die Teilnehmer/in ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
9. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
9.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der/die Teilnehmer/in innerhalb von 2 Jahren nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber der KFJ WW/R-L unter der in Ziffer 15 dieser Reisebedingungen genannten Adresse geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Auf §§ 651c-f BGB wird hingewiesen.
10. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
10.1 Für Freizeiten, die ins Ausland führen, ist grundsätzlich ein gültiger Reisepass oder Personalausweis für den Grenzübertritt erforderlich. Der/die Teilnehmer/in ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente. Die KFJ WW/R-L ist verpflichtet, den/die Teilnehmer/in über Bestimmungen der Pass- und Visavorschriften sowie aller weiterer Teilnahmebedingungen zu unterrichten, soweit sie dieser bekannt sind oder bei üblicher Sorgfalt bekannt sein müssten. Teilnehmer/innen, die nicht die deutsche Staatsbürgerschaft haben, müssen sich rechtzeitig ein Visum für das jeweilige Aufenthalts- und Durchreiseland besorgen.
11. Versicherungen
11.1 Versicherungen, die von der KFJ WW/R-L abgeschlossen werden, sind grundsätzlich zusätzliche Versicherungen. Jede/r Teilnehmer/in ist bei Freizeiten unfall- und haftpflichtversichert. Von der Unfallversicherung werden Heilkosten nur übernommen, soweit kein ausreichender Krankenversicherungsschutz besteht. Die Krankenkasse bzw. der Krankenversicherer ist vorleistungspflichtig.
11.2 In vielen europäischen Ländern müssen kleinere Beträge der Arztkosten oft bar bezahlt werden. Für solche Auslagen soll jede/r Teilnehmer/in ausreichend Geld dabei haben. In Notfällen tritt die KFJ WW/R-L in Vorlage. In diesem Fall werden die Kosten dem/der Teilnehmer/in nach der Freizeit in Rechnung gestellt. Kranken- und Unfallkosten sowie Haftpflichtschäden, die von keiner Versicherung übernommen werden, muss der/die Teilnehmer/in selbst tragen. Bei Auslandsfahrten empfiehlt die KFJ WW/R-L dringend den Abschluss einer privaten Auslandskrankenversicherung.
11.3 Gegen die entstehenden Kosten bei Reiserücktritt auf Grund von Krankheit u. ä. kann eine Reiserücktrittsversicherung absichern. Die Mitarbeiter/innen der KFJ WW/R-L stellen auf Wunsch gerne Informationen zu entsprechenden Versicherungen im Raum der Kirchen zur Verfügung.
12. Gepäckbeförderung
12.1 Gepäck wird in normalem Umfang befördert. Dies bedeutet pro Person maximal einen Koffer (max. 20 kg Gepäck) und ein Handgepäckstück. Abweichungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Veranstalters. Gepäck und sonstige mitgenommene Sachen sind vom Reiseteilnehmer beim Ein-, Aus- und Umsteigen zu beaufsichtigen.
13. Abfahrt und Ankunft
13.1 Der Abfahrts- und Ankunftsort für alle Freizeiten ist Montabaur.
13.2 Busfahrten werden von Unternehmen nach dem Personenbeförderungsgesetz durchgeführt.
14. Datenschutz, Foto- und Filmaufnahmen
14.1 Die für die Verwaltung der Freizeiten benötigten Personendaten des/der Teilnehmers/in werden mittels EDV erfasst. Notwendige Daten, wie Name, PLZ, Wohnort, Geburtsjahr sowie Geschlecht werden an Zuschussgeber mittels Teilnehmerliste weitergeleitet. Alle erfassten Daten werden darüber hinaus nicht weitergeben.
14.2 Auf Fahrten werden Fotos-, Ton- und Filmaufnahmen gemacht, die ggf. zum Zwecke der Presseberichterstattung Öffentlichkeitsarbeit der KFJ WW/R-L (Webauftritt, social-media, Printmedien, etc.) verwendet werden. Wenn ein/e Teilnehmer/in dies nicht wünscht, hat er das Betreuerteam ausdrücklich darauf hinzuweisen sowie auf dem Anmeldeformular entsprechend aufzuzeigen.
14.3 Verantwortlicher im Sinne von § 4 Nr. 9 KDG ist das Bistum Limburg, vertreten durch den Generalvikar, Roßmarkt 4, 65549 Limburg, Tel.: 06431/295-0, E-Mail: ordinariat@bistumlimburg.de
14.4 Bei Fragen zum Datenschutz erreichen Sie den Betrieblichen Datenschutzbeauftragten des Bischöflichen Ordinariates Limburg unter Tel: 06431/295-0, E-Mail: datenschutzbeauftragte@ bistumlimburg .de
14.5 Die Rechte des/der Kunde/Kundin und ggf. die Rechte des Kindes als Betroffene im Sinne des Datenschutzes sind insbesondere in § 17 KDG (Auskunftsrecht), § 18 KDG (Recht auf Berichtigung), § 19 KDG (Recht auf Löschung), § 20 KDG (Rcht auf Einschränkung der Verarbeitung), § 22 KDG (Recht auf Datenübertragbarkeit), § 8 abs. 6 S.1 KDG (recht auf Widerruf der Einwilligungserklärung ) geregelt.
14.6 Sollten im Hinblick auf die Datenverarbeitung Grund zur Beschwerde bestehen, kann sich gemäß § 48 KDG an den Diözesandatenschutzbeauftragten, Domplatz 3, 60311 Frankfurt am Main, Tel.: 069/800871880, E-Mail: info@kdsz-ffm.de, oder jede andere Datenschutzbehörde gewendet werden.
15. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Reiseveranstalter
15.1 Erfüllungsort und Gerichtsort ist Montabaur
Veranstalter:
Kath. Fachstelle für Jugendarbeit Westerwald/Rhein-Lahn
Tel. 02602 / 68 02 31
E-Mail: kfj.montabaur@ bistumlimburg .de
15.2 Die KFJ WW/R-L ist eine Einrichtung des Leistungsbereich Pastoral und Bildung des Bistums Limburg, Körperschaft des öffentlichen Rechts, vertreten durch den Generalvikar und ist deshalb von der gesetzlichen Verpflichtung befreit, den Reisepreis der Reisenden durch einen Sicherungsschein abzusichern.
16. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
16.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages zur Folge