Das Institutionelle Schutzkonzept (ISK) unserer Einrichtung
Ziel des Institutionellen Schutzkonzepts ist es, einen transparenten und sicheren Rahmen für die Arbeit mit Jugendlichen und junge Erwachsenen zu kommuniziren und schaffen. Um dies umzusetzen, wurde im ISK für alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden ein Verhaltenskodex erarbeitet, der einen ermutigenden und förderlichen Umgang von Nähe und Distanz regelt. Mit Hilfe des ISK-Programms soll ein fortwährender Prozess von Bewusstseinsschaffung für Risiken und Verhaltensformen gegenüber Teilnehmenden gewährleistet werden. Dieser muss aber auch den Selbstschutz aller Verantwortlichen und Durchführenden beinhalten.
Herz- und Kernstück des ISK ist neben der durchgeführten Risikoanalyse unser Verhaltenskodex, der sich in folgende Kernbereiche untergliedert:
- Freundliches und bestärkendes Auftreten: Junge Menschen fühlen sich bei uns wohl und ermutigt. Sie werden positiv angesprochen und erleben uns als sachlich, umsichtig, versöhnend und geduldig.
- Klarheit und Gerechtigkeit: Junge Menschen erleben uns auf Grundlage sachlicher Argumenten im Sinne der getroffenen Vereinbarungen und Rahmenbedingungen handelnd. Unser Tun ist nachvollziehbar, gleichbehandelnd und mutet nicht willkürlich an.
- Gesprächsbereitschaft und Offenheit zeigen: Wir geben jungen Menschen den Raum kritische Töne und Anmerkungen anbringen zu können. Die Belange und Fragen junger Menschen sind für uns von Interesse und wir sind (ob als pädagogisch und theologischgeschulte Menschen oder nicht) gewillt und bereit Resonanzraum dieser zu sein. Auch kritische Rückmeldungen zu den Verantwortlichen sind ausdrücklich erwünscht.
- Selbstbestimmung fördern: Unser Umgang ermutigt junge Menschen ihre Ideen klar äußern zu können. Wir erzeugen weder Druck, noch ungerechtfertigte Erwartungshaltungen
- Freiheit und eigene Grenzen stärken: Wir ermutigen junge Menschen auch ihre Grenzen aufzuzeigen, um ihre Intimsphäre zu schützen.
- Paritätisch und doppelt besetzt auftreten: Alle Veranstaltungen und Begegnungen sollen paritätisch-geschlechtlich bzw. mit einem/r weiteren haupt- oder ehrenamtlichen Person durchgeführt werden. Wo dies nicht möglich ist (Notfall, Seelsorgegespräche etc.), wird dies der Leitung nachvollziehbar kommuniziert.
Im Umkehrschluss ergeben sich daraus:
- Beachtung der Intimsphäre: Gebotene Zurückhaltung und (falls nötig) Angemessenheit von Körperkontakt beachten.
- Vergünstigungen und Geschenke: Disziplinierungsmaßnahmen können die Kehrseite von unangemessenen Beziehungsformen zwischen Verantwortlichen und Schutzbefohlenen sein und sind daher kritisch auf das Verhältnis zwischen den Beteiligten zu hinterfragen.
- Private Kontakte (digtal & präsentisch): Sind mit Minderjärhigen untersagt. Einzelfälle bedürfen der Transparenz und Begründung. Bei Volljährigen gehen sie nicht auf die Initiative von verantwortlichen zurück, sind zu kommunzieren und halten sich im Rahmen der anderen Kriterien des Verhaltenskoxes (siehe z.B. Beachtung der Intimsphäre)
- Sprachwahl: Doppeldeutige, sexistsiche, rassistische sowie verunsichernde Äußerungen widersprechen den im ersten Abschnitt genannten Kriterien des Verhaltneskodexes und müssen von verantworlticher Leitung thematisiert werden.
Übertretungen des Verhaltenskodexes bedürfen einer nachvollziehbaren Begründung und müssen von Verantwortlichen transparent gemacht werden.
Unsere Ansprechpersonen für Fragen, Anregungen ode Beschwerden finden Sie untenstehend: